Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Teilnahmebedingungen vollumfänglich.

Teil­nah­mebe­din­gun­gen Gewinn­spiele
Mit der Teil­nahme am Gewinn­spiel akzep­tiert der Teil­nehmer die fol­gen­den Teil­nah­mebe­din­gun­gen vol­lum­fänglich.

1. Das Gewinn­spiel läuft über den im Post­ing angegebe­nen Zeitraum
2. Teil­nah­me­berechtigt sind alle natür­lichen Per­so­n­en über 16 Jahren, die die im Post­ing genan­nten Bedin­gun­gen erfüllen
3. Alle Teil­nehmer dür­fen nur ein­mal am Gewinn­spiel teil­nehmen. Mehrfachteil­nah­men erhöhen die Gewin­n­chance nicht und kön­nen zum Auss­chluss vom Gewinn­spiel führen.
4. Unter allen Teil­nehmern ver­losen wir den im Post­ing genan­nten Preis
5. Die Gewin­ner­ermit­tlung erfol­gt unter allen recht­mäßi­gen Teil­nehmern nach dem Zufall­sprinzip unter Auss­chluss der Öffentlichkeit.
6. Die Gewin­ner wer­den spätestens 5 Tage nach Ende des Gewinn­spiels ver­ständigt.
7. Der Gewinn ist vom Gewin­ner / von der Gewin­ner­in per­sön­lich abzu­holen, sofern keine ander­weit­i­gen Maß­nah­men mit­geteilt wer­den (zB: Versenden des Preis­es per Paket). Zur Aus­fol­gung des Gewinns muss der Gewin­ner seine /ihre Iden­tität mit­tels gülti­gen Licht­bil­dausweis­es nach­weisen.

Die Teil­nahme am Gewinn­spiel ist kosten­los. Die Gewinne kön­nen nicht in bar abgelöst wer­den und sind auss­chließlich in der dafür vorge­se­henen Form zu kon­sum­ieren. Nicht behobene Gewinne ver­fall­en ohne Anspruch auf Ersat­zleis­tung, sofern sich der Gewinner/ die Gewin­ner­in inner­halb von drei Tagen zurück­gemeldet und den Gewinnbestätigt hat.

Wurde der Gewinn inner­halb der drei Tage nicht bestätigt, ver­fällt der Gewinn oder die Aus­lo­sung wird wieder­holt. Ob die Aus­lo­sung wieder­holt wird, entschei­det das Unternehmen.

Das Recht, Teil­nehmer, die gegen diese Teil­nah­mebe­din­gun­gen ver­stoßen, mit sofor­tiger Wirkung von der Teil­nahme auszuschließen, wird vor­be­hal­ten. Eine allen­falls bere­its erwor­bene Berech­ti­gung zum Gewinnbezug erlis­cht in diesem Fall. Der Auss­chluss von Teil­nehmern erfol­gt jeden­falls, wenn Umstände auftreten, die den Ver­dacht ein­er Manip­u­la­tion erweck­en.
Die Mitar­beit­er der M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH und alle an der Konzep­tion und Umset­zung des Gewinn­spiels beteiligten Per­so­n­en sind von der Teil­nahme am Gewinn­spiel aus­geschlossen.

Die M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH behält sich das Recht vor, die Teil­nah­mebe­din­gun­gen und Regeln für Pro­mo­tion-Aktio­nen, Preisauss­chrei­bun­gen und Gewinn­spiele jed­erzeit ohne Ankündi­gung und Angaben von Grün­den nach eigen­em Ermessen zu ändern. Die M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH haftet nicht für etwaige Rechtsver­stöße von Gewinn­spiel­teil­nehmern.
Der Rechtsweg ist aus­geschlossen.
Teil­nah­mebe­din­gun­gen

Face­book Gewinn­spiele:
Mit der Teil­nahme am Gewinn­spiel akzep­tiert der Teil­nehmer fol­gende Teil­nah­mebe­din­gun­gen:
Unter allen Teil­nehmern, die die Bedin­gun­gen erfüllen wird zum mit­geteil­ten Zeit­punkt per Zufallsmech­a­nis­mus aus­gelost. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst wer­den.

Teil­nah­men, die auf anderem Wege (z.B. per E‑Mail) erfol­gen, kön­nen nicht berück­sichtigt wer­den. Für Schä­den durch Fehler, Verzögerun­gen oder Unter­brechun­gen in der Datenüber­tra­gung, bei Störun­gen der tech­nis­chen Anla­gen und des Ser­vices, unrichtige Inhalte, Ver­lust oder Löschung von Dat­en und Viren haftet die M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH nicht.

Wenn ein Kom­men­tar durch ein tech­nis­ches Gebrechen seit­ens Face­book, nicht sicht­bar ist, haftet die M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH nicht.
Teil­nah­me­berechtigt sind alle Frauen und Män­ner, die zum Zeit­punkt ihrer Teil­nahme min­destens 16 Jahre alt und in Öster­re­ich wohn­haft sind. Die Ver­gabe find­et nur unter jenen Teil­nehmern statt, die über ein echt­es Per­so­n­en­pro­fil auf Face­book ver­fü­gen. Der Gewin­ner wird per Zufallsmech­a­nis­mus aus­gelost und von der M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH nach Gewinn­spie­lende in ein­er per­sön­lichen Nachricht oder als Kom­men­tar unter­halb des Gewinn­spiel-Post­ings auf der Face­book-Seite informiert. Meldet sich der Gewin­ner nicht, ver­fällt der Gewin­nanspruch nach 3 Tagen.

Die Teil­nahme ist kosten­los und unab­hängig vom Erwerb von Waren oder Dien­stleis­tun­gen. Die Mitar­beit­er der M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH sind von der Teil­nahme am Gewinn­spiel aus­geschlossen. Die M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH ist berechtigt, einzelne Per­so­n­en von der Teil­nahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, ins­beson­dere ein Ver­stoß gegen die Teil­nah­mebe­din­gun­gen, Manip­u­la­tion durch Mehrfach-Accounts o.ä., etc. vor­liegen.
Die M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH behält sich die Ein­leitung rechtlich­er Schritte vor.

Die bere­it­gestell­ten Dat­en wer­den einzig für die Kon­tak­tauf­nahme im Rah­men des Gewinn­spiels ver­wen­det. Die M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinn­spiel aus wichti­gen Grün­den abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann ins­beson­dere dann erfol­gen, wenn eine ord­nungs­gemäße Durch­führung des Gewinn­spiels aus tech­nis­chen oder rechtlichen Grün­den nicht mehr gewährleis­tet wer­den kann.
Der Rechtsweg ist aus­geschlossen.

Teil­nah­mebe­din­gun­gen Insta­gram Gewinn­spiele:
Mit der Teil­nahme am Gewinn­spiel akzep­tiert der Teil­nehmer fol­gende Teil­nah­mebe­din­gun­gen:
Unter allen Teil­nehmern, die die Bedin­gun­gen erfüllen wird zum mit­geteil­ten Zeit­punkt per Zufallsmech­a­nis­mus aus­gelost. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst wer­den.

Teil­nah­men, die auf anderem Wege (z.B. per E‑Mail) erfol­gen, kön­nen nicht berück­sichtigt wer­den. Für Schä­den durch Fehler, Verzögerun­gen oder Unter­brechun­gen in der Datenüber­tra­gung, bei Störun­gen der tech­nis­chen Anla­gen und des Ser­vices, unrichtige Inhalte, Ver­lust oder Löschung von Dat­en und Viren haftet die M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH nicht.

Teil­nah­me­berechtigt sind alle Frauen und Män­ner, die zum Zeit­punkt ihrer Teil­nahme min­destens 16 Jahre alt und in Öster­re­ich wohn­haft sind. Die Ver­gabe find­et nur unter jenen Teil­nehmern statt, die über ein echt­es Per­so­n­en­pro­fil auf Insta­gram ver­fü­gen. Der Gewin­ner wird per Zufallsmech­a­nis­mus aus­gelost und von der M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH nach Gewinn­spie­lende in ein­er per­sön­lichen Nachricht oder als Kom­men­tar unter­halb des Gewinn­spiel-Post­ings auf der Insta­gram-Seite informiert. Meldet sich der Gewin­ner nicht, ver­fällt der Gewin­nanspruch nach 3 Tagen.
Die Teil­nahme ist kosten­los und unab­hängig vom Erwerb von Waren oder Dien­stleis­tun­gen. Die Mitar­beit­er der M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH sind von der Teil­nahme am Gewinn­spiel aus­geschlossen. Die M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH ist berechtigt, einzelne Per­so­n­en von der Teil­nahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, ins­beson­dere ein Ver­stoß gegen die Teil­nah­mebe­din­gun­gen, Manip­u­la­tion durch Mehrfach-Accounts o.ä., etc. vor­liegen.
Die M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH behält sich die Ein­leitung rechtlich­er Schritte vor.
Die bere­it­gestell­ten Dat­en wer­den einzig für die Kon­tak­tauf­nahme im Rah­men des Gewinn­spiels ver­wen­det. Die M‑A-S Maschi­nen- und Anla­gen­bau Schulz GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinn­spiel aus wichti­gen Grün­den abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann ins­beson­dere dann erfol­gen, wenn eine ord­nungs­gemäße Durch­führung des Gewinn­spiels aus tech­nis­chen oder rechtlichen Grün­den nicht mehr gewährleis­tet wer­den kann.
Der Rechtsweg ist aus­geschlossen.